Verhaltenstherapie

  • Was ist Verhaltenstherapie?
  • Behandlungsspektrum
  • Beantragung der Therapie, Dauer und Kosten

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist eine anerkannte Methode der Psychotherapie in der Krankenversorgung. Sie ist ein wissenschaftlich evaluiertes Therapieverfahren, das davon ausgeht, dass das problematische Verhalten (Verhalten umfasst hier nicht nur das nach außen sichtbare Verhalten, sondern auch innere Prozesse des Denkens und Fühlens) im Laufe des Lebens erlernt wird und daher auch wieder verlernt bzw. verändert werden kann. Sie legt mehr Gewicht auf die Veränderung der Gegenwart als auf die Aufarbeitung der Vergangenheit. Therapeut und Betroffener führen zusammen eine genaue Analyse der Probleme durch, die als Lerngeschichte aus der Vergangenheit gesehen werden kann.
Zur Erreichung von Veränderungen und anvisierten Lösungen verfügt die Verhaltenstherapie, neben dem Gespräch, über eine Vielzahl von bewährten Verfahren, die zum Teil auch außerhalb der Therapiesitzungen oder als Hausaufgaben im Anschluss an die Therapiesitzungen durchgeführt werden. Methoden der Verhaltenstherapie sind, je nach Beschwerden, z. B. die Vermittlung von Techniken der Angstbewältigung (Desensibilisierung, verschiedene Konfrontationsverfahren), Techniken der Kontrolle von unerwünschtem Verhalten, Strategien der Selbstkontrolle und kognitive Therapieverfahren. Bei der Behandlung, egal welcher Beschwerden, sind der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung und der Aufbau von Änderungsmotivation entscheidende Faktoren, die zum Gelingen einer Therapie beitragen.
Die Therapieziele werden gemeinsam festgelegt und die notwendigen Behandlungsschritte erarbeitet. Da die Verhaltenstherapie ein transparentes und lösungsorientiertes Verfahren ist, ist es wichtig, dass Sie zu jeder Zeit aktiv in den Therapieprozess eingebunden sind und diesen mitgestalten.
Sie erhalten in der Therapie das Werkzeug, das Sie benötigen, um langfristig Ihre Probleme eigenständig zu lösen.
Setzen Sie sich unverbindlich per Telefon mit mir in Verbindung. Nach einigen ersten Informationen vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und wir klären gemeinsam, welches Vorgehen hilfreich ist.
In den folgenden probatorischen Sitzungen finden die diagnostische Abklärung, die biografische Anamnese und eine Verhaltensanalyse statt. Die durch Fragebögen und Gespräche erhobenen Informationen helfen mir, Ihr individuelles Erklärungsmodell zu erarbeiten und Ihre Therapieziele abzuleiten. Während dieser probatorischen Sitzungen können Sie auf Basis des entwickelten Modells und des gemeinsam erarbeiteten Vorgehens eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Therapie treffen.
Die auf Sie individuell zugeschnittene Behandlung orientiert sich an den Therapiezielen. Mir ist es dabei wichtig, dass Sie jederzeit verstehen, warum welcher Schritt Anwendung findet, denn nur so ist eine langfristig erfolgreiche Therapie möglich. Sie können den Erfolg Ihrer Behandlung maßgeblich beeinflussen. Daher ist es wichtig, dass Sie die in der Therapie besprochenen Inhalte durch aktives Üben in Ihren Alltag übertragen.
Am Ende der Therapie steht eine Rückfallprophylaxe, in der Sie lernen, wie Sie mit Risikofaktoren langfristig umgehen, um einen Rückfall zu vermeiden.

Behandlungsspektrum

  • Depressionen (Belastungen, Erschöpfung, Lebenskrisen, Burnout)
  • Angst- und Panikstörungen (Phobien, soziale Ängste/Unsicherheiten)
  • Arbeitsstörungen insbes. Prüfungsängste
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • Anpassungsstörungen
  • Somatoforme Störungen
  • (Teil) remittierte psychotische Erkrankungen, z. B. bipolare Störung, Schizophrenie
  • Paartherapie (nur für Selbstzahler)

Beantragung der Therapie, Dauer und Kosten

Vor dem Antrag auf Psychotherapie findet in der Regel eine Psychotherapeutische Sprechstunde (Klärungsgespräch) statt, der ggfs. probatorische Sitzungen folgen, in denen das Ziel ist, sich gegenseitig kennenzulernen und eine Grundlage für die Zusammenarbeit incl. Diagnostik und Therapieplanung zu finden. Wird ein Therapieantrag an die Krankenkasse gestellt, den die Therapeutin vorbereitet, muss zusätzlich ein Konsiliarbericht dem Antrag beigefügt werden. Hierzu wird vom Patienten ein Termin bei seinem Hausarzt oder Psychiater vereinbart, der diesen Konsiliarbericht ausfüllt und bescheinigt, dass die psychische Problematik nicht durch körperliche Ursachen begründet ist. Das Formular erhält der Patient beim behandelnden Psychotherapeuten.
Die Dauer der Therapie beträgt je nach Störungsbild zwischen 12, 24 und 60, in Ausnahmefällen 80 Stunden. Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach Antragstellung übernommen.

© Sylvia Müller 2015

 

 

 

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